Versammlungsraum und sanitäre Anlagen im DGZ Dohnsen

Lebendige Orte

Projektträger

Gemeinde Halle

Durchführungsort/-gebiet

Dohnsener Str. 25, 37620 Halle

Das Dorfgemeinschaftszentrum (DGZ) Dohnsen besteht aus einer Mehrzweckhalle, einer Großtagespflegestelle für bis zu 10 ein- bis dreijährige Kinder (dem „Zwergenland Dohnsen“) und dem Versammlungsraum mit dem Eingangsbereich, den sanitären Anlagen und der Küche. Hier treffen sich Nutzer aller Altersgruppen, zu nennen sind insbesondere der Spiel- und Lerntreff der AWO und der Seniorentreff. Die Mehrzweckhalle und das Zwergenland wurden in den letzten Jahren bereits erneuert und energetisch saniert.

Die übrigen Räume sind dagegen in einem nicht mehr einladenden und zeitgemäßen Zustand. Der Versammlungsraum ist gegenwärtig ein Durchgangsraum zwischen Mehrzweckhalle und den im Eingangsbereich befindlichen Sanitärräumen und der Küche und daher nicht unabhängig zu nutzen. Die Toilettenräume sind alt, beengt und nicht barrierefrei.

Daher sind umfangreiche Aufwertungsmaßnahmen geplant: Der Versammlungsraum soll durch eine Wand in Leichtbauweise vom Durchgang abgetrennt werden. Die Decke wird dann gedämmt und mit einer neuen LED-Beleuchtung versehen. Die Fenster im Versammlungsraum sind ebenfalls zu erneuern, Wände und Fußboden neu zu gestalten.

Der zur geplanten Neugestaltung der sanitären Anlage notwendige Platz soll durch die Umnutzung eines Abstellraums gewonnen werden. Außerdem ist geplant, die Garderobe neu anzuordnen und die Eingangstür zu erneuern.

Für die Gemeinde Halle hat das Projekt eine besondere Bedeutung, weil wichtige Treffpunkte wie Gaststätten und Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Räumlichkeiten in dieser Größe sind weder in Dohnsen selbst noch in den anderen Ortsteilen der Gemeinde vorhanden. Ziel der Gemeinde ist es, ein attraktives Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten Gemeinde zu schaffen.

Damit ist das geplante Projekt dem REK-Handlungsfeld „Lebendige Orte“ und dem dort genannten Handlungsfeldziel „Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Orte stärken“ zuzuordnen. Die Einrichtung und Aufwertung „klassischer“ Dorfgemeinschaftshäuser wird hier explizit genannt. Weitere Zielbeiträge entstehen im Handlungsfeld „Soziales Miteinander“ für das Handlungsfeldziel „Das Gemeinschaftsleben in den Orten stärken“ sowie im Handlungsfeld „Freizeit und Tourismus“ für das Handlungsfeldziel „attraktive Freizeitangebote schaffen“, hier v.a. im Hinblick auf Kinder und Jugendliche.

Da die Antragstellerin eine Gemeinde ist, kann sie eine LEADER-Förderung auf die Bruttokosten beantragen. Der Fördersatz beträgt dann 65%.

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