Für eine möglichst objektive Bewertung der Projektanträge hat die LAG ein sogenanntes Scoringmodell entwickelt. Dieses enthält sowohl formale als auch inhaltliche Bewertungskriterien. Zusätzlich gibt es noch einen Abschnitt zur Bewertung der Zielvereinbarung, der lediglich bei einem ggf. zweiten Antrag eines Antragstellenden angewendet wird.

Mit den formalen Kriterien zur Bewertung der Projekte wird die grundsätzliche Förderfähigkeit überprüft; die Erfüllung aller formalen Kriterien ist Grundvoraussetzung für die Antragsberechtigung.
Die qualitativ-inhaltliche Prüfung der Förderwürdigkeit erfolgt anschließend anhand der inhaltlichen Bewertungskriterien. Dabei wird noch einmal unterschieden in Basis- und Bonuskriterien.

Den Projektbewertungsbogen mit den formalen und qualitativ-inhaltlichen Kriterien können Sie hier herunterladen: