Hier erfahren Sie, wie Sie „Schritt für Schritt“ zu Ihrer LEADER-Förderung kommen.
Das Regionalmanagement steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Hinweis: Für Kleinstprojekte (max. 500 Euro Zuschuss) von Vereinen, privaten Initiativen und vergleichbaren Organisationen kann ein Antrag im Rahmen des Gemeinschaftsfonds gestellt werden.
Wenn Sie eine Projektidee haben, die zu den Zielen der Region passt, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Regionalmanagement Sie können Ihre Idee kurz per Mail oder auch am Telefon vorstellen.
Mit Unterstützung des Regionalmanagement erstellen Sie eine Projektskizze, die alle notwendigen Informationen für die anschließende Projektbewertung anhand eines Scoringmodells enthält. Dabei wird Ihr Projekt anhand formaler und inhaltlicher Kriterien bewertet.
Fällt die Bewertung Ihres Projekts positiv aus, wird es dem LAG-Vorstand zur Beratung vorgelegt.
Kommt auch der LAG-Vorstand zu einer positiven Bewertung Ihres Projekts, wird es zum Beschluss durch die LAG-Mitgliederversammlung empfohlen. Auf der nächsten LAG-Sitzung können Sie als Projektträger*in Ihr Projekt vorstellen. Die LAG entscheidet dann über die finanzielle Unterstützung des Projekts aus dem LEADER-Budget.
Nach einem positiven LAG-Beschluss haben Sie 3 Monate Zeit, um den offiziellen Förderantrag für Ihr Projekt beim Amt für regionalen Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser einzureichen. Das Regionalmanagement unterstützt Sie bei Bedarf beim Ausfüllen.
Ihr Antrag wird in den zuständigen Stellen geprüft und sofern die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid, der als offizielle Förderzusage gilt.
Sobald Ihnen der Zuwendungsbescheid durch das Amt für regionalen Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser vorliegt, können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Viel Freude und Erfolg!
Mit dem Zuwendungsbescheid wird Ihnen ein Termin mitgeteilt, bis wann Ihr Projekt abgeschlossen sein muss. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie auch die anfallenden Rechnungen begleichen, wobei Sie als Projektträger*in hier in Vorleistung gehen müssen. Bewahren Sie Ihre Belege für den Auszahlungsantrag auf. Erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung entsprechend der tatsächlich getätigten Ausgaben.